Oft denkt man Unwissenheit, bestraft nur die unwissende Person selber, aber da ist man deutlich falsch gewickelt. So musste ich die letzten Monate ein großes Hin und Her durchmachen, in dem das eigentlich Thema war, einen Ausbildungsplatz als Fotograf in Kiel (oder Umgebung) zu finden. Man sollte meinen, dass das eigentlich bei etwa 30 Fotografen in der näheren Umgebung kein Problem darstellen sollte, aber da war ich wohl der “Unwissende”. Es stellte sich im Schriftverkehr heraus, das fast keiner der 30 Betriebe eine Ausbildung anbietet – und das in Kiel, wo wohl die renommierteste Berufsschule für Fotografen in Deutschland zu finden ist. Merkwürdig dachte ich mir … Irgendwas kann da ja nicht stimmen.
Was mich immer verwunderte war, dass ich häufig darauf verwiesen wurde, dass sie keinen Meistertitel besitzen und deshalb nicht ausbilden dürfen. Dies leuchtete mir zunächst ein, aber irgendwie erinnerte ich mich an einen Morgen an dem ich, Cornflakes verputzend, Zeitung las, und etwas über neue Richtlinien bezüglich der Ausbildung zum Fotografen, gelesen hatte. Ich nutzte daraufhin eine einschlägige Suchmaschine und wurde auch relativ schnell fündig. Laut der Landesberufsschule in Kiel kann …
“Im Prinzip [kann] jeder fotografische Betrieb ausbilden, wenn der Betrieb einen mindestens 24 Jahre alten Gesellen mit einer Berufsausbildung zum Fotografen beschäftigt. Seit August 2009 gilt für alle neu begonnen Ausbildungsverhältnisse wieder die Ausbildereignungsverordnung (AEVO), nach der Ausbilder (wieder) im Rahmen einer Ausbildereigungsprüfung berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse nachweisen müssen. Wer bislang ohne Beanstandungen als Ausbilder tätig war, ist von dieser Nachweispflicht befreit. Weitere Auskünfte über erforderliche Ausbildungsqualifikationen erhält man über [die] die zuständige Handwerkskammer.”
Quelle:LBS Photo+Medien Kiel
Ich war zufrieden und verschickte an alle diejenigen, die vorher auf den nicht vorhandenen Meistertitel verwiesen, eine E-Mail mit dem Zitat und der Quelle. Die meisten der Fotografen antworteten und bedankten sich, dass Sie nun auch in Kenntnis darüber gesetzt wurden – von mir, einem Ausbildungsplatzsuchenden. Ich hoffe inständig, dass zukünftig Bewerber es leichter haben werden, an einen Ausbildungsplatz zu kommen, als es bei mir der Fall war. Dennoch bleibt für mich die Frage, wie es sein kann, dass viele Betriebe sich nicht mal dessen bewusst sind, das sie ausbilden dürfen. Welches Organ schläft da? Die Industrie und Handelskammer? Die Arbeitsagentur? Die Betriebe selbst? Eigentlich irrelevant. Allerdings hinterließ das Ganze doch einen faden Beigeschmack. Insofern hat mir hat mir die Unwissenheit anderer hier klar geschadet – etwas was man selten erlebt.
Auch wenn ich nun einen anderen Weg einschlagen werde als die klassische Variante der betrieblichen Ausbildung, hoffe ich doch ein wenig Unwissenheit aus der Welt geschafft zu haben, damit wenigstens die nach mir es etwas leichter haben.
Was mich immer verwunderte war, dass ich häufig darauf verwiesen wurde, dass sie keinen Meistertitel besitzen und deshalb nicht ausbilden dürfen. Dies leuchtete mir zunächst ein, aber irgendwie erinnerte ich mich an einen Morgen an dem ich, Cornflakes verputzend, Zeitung las, und etwas über neue Richtlinien bezüglich der Ausbildung zum Fotografen, gelesen hatte. Ich nutzte daraufhin eine einschlägige Suchmaschine und wurde auch relativ schnell fündig. Laut der Landesberufsschule in Kiel kann …
“Im Prinzip [kann] jeder fotografische Betrieb ausbilden, wenn der Betrieb einen mindestens 24 Jahre alten Gesellen mit einer Berufsausbildung zum Fotografen beschäftigt. Seit August 2009 gilt für alle neu begonnen Ausbildungsverhältnisse wieder die Ausbildereignungsverordnung (AEVO), nach der Ausbilder (wieder) im Rahmen einer Ausbildereigungsprüfung berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse nachweisen müssen. Wer bislang ohne Beanstandungen als Ausbilder tätig war, ist von dieser Nachweispflicht befreit. Weitere Auskünfte über erforderliche Ausbildungsqualifikationen erhält man über [die] die zuständige Handwerkskammer.”
Quelle:LBS Photo+Medien Kiel
Ich war zufrieden und verschickte an alle diejenigen, die vorher auf den nicht vorhandenen Meistertitel verwiesen, eine E-Mail mit dem Zitat und der Quelle. Die meisten der Fotografen antworteten und bedankten sich, dass Sie nun auch in Kenntnis darüber gesetzt wurden – von mir, einem Ausbildungsplatzsuchenden. Ich hoffe inständig, dass zukünftig Bewerber es leichter haben werden, an einen Ausbildungsplatz zu kommen, als es bei mir der Fall war. Dennoch bleibt für mich die Frage, wie es sein kann, dass viele Betriebe sich nicht mal dessen bewusst sind, das sie ausbilden dürfen. Welches Organ schläft da? Die Industrie und Handelskammer? Die Arbeitsagentur? Die Betriebe selbst? Eigentlich irrelevant. Allerdings hinterließ das Ganze doch einen faden Beigeschmack. Insofern hat mir hat mir die Unwissenheit anderer hier klar geschadet – etwas was man selten erlebt.
Auch wenn ich nun einen anderen Weg einschlagen werde als die klassische Variante der betrieblichen Ausbildung, hoffe ich doch ein wenig Unwissenheit aus der Welt geschafft zu haben, damit wenigstens die nach mir es etwas leichter haben.


